Die Gebührenordnung für Tierärzte der Bundesrepublik Deutschland
§ 8 Arzneimittelpreise
Die in der Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBI. I S. 2147) in ihrer jeweils geltenden Fassung enthaltenen Vorschriften über die von Tierärzten abgegebenen Arzneimittel gelten entsprechend für die von Tierärzten angewandten Arzneimittel.