§ 2 Gebührenhöhe

Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles, insbesondere der Schwierigkeit der Leistungen, des Zeitaufwandes, des Wertes des Tieres sowie der örtlichen Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben.








Diese Seite weiterempfehlenDiese Seite weiterempfehlen



Diese Seite druckenDiese Seite drucken

Expertenauskunft
Expertenauskunft Reptilienhaltung
Reptilienhaltung
Unsere Expertin antwortet auf Ihre individuellen Fragen! mehr
Tier-Specials
Schokolade - giftig für Hunde!
Giftige Schokolade
Besonders bei Hunden kann der Verzehr von Schokolade tödlich enden! mehr
Ihre Werbung auf vetvita.de
Anzeige